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RAHMENBEDINGUNGEN

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PATIENTENRECHTE:

 

Gesetzlich festgeschriebene Rechte von Patientinnen und Patienten in Psychotherapie:

 

  • Patientinnen und Patienten haben das Recht auf die freie Wahl einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten.

  • Die psychotherapeutische Behandlung ist freiwillig.

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen alle Informationen, die ihnen im Zuge der Psychotherapie anvertraut werden, während und nach Abschluss der Psychotherapie strikt geheim halten. Das bedeutet beispielsweise, dass nicht nur die Inhalte von Sitzungen, sondern auch die bloße Tatsache der Inanspruchnahme von Psychotherapie der Verschwiegenheit unterliegen.
    Dies stellt eine wesentliche Voraussetzung für ein vertrauensbasiertes Arbeitsverhältnis dar und soll die therapeutische Beziehung insbesondere vor Fremdinteressen schützen. Keine Informationen gehen an Arbeitgeber, Krankenkasse, Finanzamt oder ähnliche Institutionen.

  • Patientinnen und Patienten haben das Recht, alle Auskünfte über die Art und den Umfang der Behandlung sowie über die Rahmenbedingungen zu erhalten (z. B. über die Häufigkeit der Sitzungen, die Honorierung, die Regelung für die Absage von Sitzungen bei Urlaub oder Verhinderung usw.)

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, Verhaltensstörungen und Leidenszustände sorgfältig abzuklären und Aufzeichnungen zu führen (z. B. zu Beginn und bei Beendigung der Behandlung, Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Sitzungen, allfällige ärztliche oder klinisch-psychologische Befunde, allfällige Konsultationen von Berufskollegen usw.).

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, sich nachweislich auf die erlernten Arbeitsmethoden zu beschränken und sich regelmäßig fortzubilden.

  • Wenn Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von der Behandlung zurücktreten wollen, müssen Patientinnen und Patienten davon so zeitgerecht informiert werden, dass diese die Psychotherapie möglichst ohne Unterbrechung bei einer anderen Psychotherapeutin bzw. einem anderen Psychotherapeuten fortsetzen können.

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SCHWEIGEPFLICHT:

 

Psychotherapeuten unterliegen einer gesetzlich festgeschriebenen ABSOLUTEN Schweigepflicht.

Sie müssen alle Informationen, die ihnen im Zuge der Psychotherapie anvertraut werden, während und auch nach Abschluss der Psychotherapie strikt geheim halten. Das bedeutet beispielsweise, dass nicht nur die Inhalte von Sitzungen, sondern auch die bloße Tatsache der Inanspruchnahme von Psychotherapie der Verschwiegenheit unterliegen.
Dies stellt eine wesentliche Voraussetzung für ein vertrauensbasiertes Arbeitsverhältnis dar und soll die therapeutische Beziehung insbesondere vor Fremdinteressen schützen. Keine Informationen gehen an Arbeitgeber, Krankenkasse, Finanzamt oder ähnliche Institutionen.

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DAUER:

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Wie oft?

Die Frage nach der Frequenz einer Psychotherapie hängt immer von den individuellen Bedürfnissen und Gründen der Patient*in ab. In der Regel findet Verhaltenstherapie ein- maximal zweimal wöchentlich statt.

 

Wie lange?

Auch hier gibt es keine allgemeingültige seriöse Antwort. Die Dauer kann von einigen wenigen Therapieeinheiten (zum Beispiel bei der Hilfe von kurzfristig aufgetretenen Krisen oder der Bekämpfung von speziellen Phobien) bis zu Therapien, die eine langfristige Begleitung über Jahre darstellen, variieren.

Ein Großteil der Therapien in der Verhaltenstherapie dauert zwischen 7 und 15 Einheiten.

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KOSTEN:

Individuelle Psychotherapie / Einzelsetting

In der Regel finden Therapien in der Verhaltenstherapie regelmäßig einmal pro Woche statt. Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet EUR 100,-. Es ist keine Mehrwertsteuer zu bezahlen (§6 Abs.1 Z.19 UStG 1994).

Teilweise übernimmt auch Ihre private Krankenversicherung / eine Zusatzversicherung die Kosten für Psychotherapie, bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrem Versicherer.

Selbstverständlich können Sie jedoch Ihre Therapie im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend machen.

Gruppentherapie:

Gruppentherapien finden ebenfalls regelmäßig und meist wöchentlich oder zweiwöchentlich statt. Eine Therapieeinheit in der Gruppe dauert 100 Minuten und kostet EUR 30,-. Es ist keine Mehrwertsteuer zu bezahlen (§6 Abs.1 Z.19 UStG 1994).

Terminabsage:

Terminabsagen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach wird der nicht wahrgenommene Termin von mir mit einem Ausfallhonorar von 80 EUR berechnet, sofern der Termin nicht durch eine andere Patient*in neu besetzt werden kann.

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THERAPIEGESTALTUNG:

Einer der wichtigsten Wirkfaktoren in der Psychotherapie ist die therapeutische Beziehung. Meiner Meinung nach lässt sich diese am besten in einem persönlichen Gespräch von Angesicht zu Angesicht pflegen.

Gerade bei Patient*innen mit chronischen Erkrankungen (ME-CFS / Long Covid) kann der Weg zur Psychotherapie manchmal aber schon eine unüberwindbare Hürde darstellen.

 

Gerne biete ich deshalb Psychotherapie via Telefon, Online oder auch Hausbesuche an.

 

Denn nur weil jemand nicht zur Therapie kommen kann, hat er es trotzdem oder gerade deshalb verdient, Therapie zu erhalten. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam einen Weg finden, Ihnen die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen.

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